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    eAU - Der digitale Durchbruch in der betrieblichen Personalverwaltung

    Die Zeit zerknitterter gelber Zettel in der Tasche und verspäteter Krankmeldungen per Post ist vorbei. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat Deutschland eine neue Ära in der Abstimmung zwischen Ärztinnen und Ärzten, Arbeitgebenden und Krankenkassen eingeläutet. Diese digitale Innovation vereinfacht nicht nur vormals schwerfällige Prozesse, sondern revolutioniert die Art und Weise, wie Menschen mit Krankheitsausfällen und Arbeitsunfähigkeit (nicht nur) formal umgehen, grundlegend. Dass eine Veränderung dringend notwendig war, zeigt der Anstieg der Krankmeldungen: Im Dezember 2024 belief sich der durchschnittliche Krankenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 5,33 Prozent. Im ersten Halbjahr 2024 lag der Krankenstand bei rund 5,8 Prozent. Nachdem er während der letzten rund 20 Jahre konstant unter 4,5 Prozent gelegen hatte, ist er seit der Corona-Pandemie stark gestiegen. [1]

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    Ein Mehr an Krankmeldungen bedeutet auch ein Mehr an Aufwand. Verlorene Bescheinigungen, die hektische Suche nach Kuvert und Briefmarke, da die Zettel-AU bei der Personalabteilung – je nach Vorgabe des Arbeitgebenden – rechtzeitig vorliegen muss, oder arbeitsintensive und fehleranfällige manuelle Eingaben von Papierdokumenten in Personalsysteme – die eAU macht all diese Probleme obsolet. Bereits seit Januar 2023 haben Unternehmen direkten digitalen Zugriff auf die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten – ein Meilenstein in der Digitalisierung des Personalwesens.

    Der Weg zur digitalen Transformation begann bereits 2021 mit der Verpflichtung für Arztpraxen, AU-Bescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Was zunächst nach einer technischen Herausforderung klang, entpuppt sich zunehmend als Segen für alle Beteiligten: Unternehmen profitieren von schlankeren Prozessen, automatisierter Datenverarbeitung und einer deutlich verbesserten Planungssicherheit. Mitarbeitende können sich ganz auf ihre Genesung konzentrieren, ohne sich Sorgen um bürokratische Hürden machen zu müssen. Besonders spannend wird es bei der Integration in moderne Personalmanagement-Systeme: Die eAU ermöglicht nicht nur eine fehlerfreie Verwaltung von Krankheitstagen, sondern eröffnet auch neue Perspektiven für ein datengestütztes betriebliches Gesundheitsmanagement. Intelligente Analysetools helfen dabei, Gesundheitstrends zu erkennen und präventive Maßnahmen gezielt einzusetzen – natürlich unter strikter Beachtung des Datenschutzes.

    Die Zukunft der Arbeitswelt ist digital, und die eAU ist dabei mehr als nur ein technologisches Gadget. Sie steht für eine neue Generation von Unternehmensprozessen, die effizienter, nachhaltiger und vor allem anwenderfreundlicher sind. Moderne Software-Lösungen machen die Integration zum Kinderspiel und verwandeln eine gesetzliche Pflicht in einen echten Wettbewerbsvorteil.

    [1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/217989/umfrage/krankenstand-bei-pflichtmitgliedern-der-gkv/

    Vorteile einer modernen Software-Lösung bei der Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

    Organisationen und Unternehmen aus dem kleineren bis größeren Mittelstand können beim elektronischen Transfer und der weiteren Verarbeitung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf die jahrzehntelange Expertise etablierter Lösungsanbieter, wie beispielsweise Atoria mit tisoware, setzen. Profitieren Sie dabei unter anderem von folgenden Vorteilen:
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    Automatisierung

    Die eAU-Daten von Mitarbeitenden werden automatisch bei der zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angefragt

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    Transparenz

    Arbeitgebende werden durch entsprechende Rückmeldungen sofort über Beginn und Dauer einer Arbeitsunfähigkeit informiert

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    Vollständigkeit

    Sowohl ambulante Arztbesuche als auch stationäre Krankenhausaufenthalte werden im Prozess zusätzlich berücksichtigt

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    Integrationsfähigkeit

    Das eAU-Modul ist vollständig in die Lösungskomponenten Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung und Workflowmanagement integriert

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    “tisoware bietet uns die Flexibilität, Bedienerfreundlichkeit und
    Skalierbarkeit, die wir brauchen – auch auf lange Sicht.”

    Esther Göpfert, Geschäftsführerin, Göpfert GmbH

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    Höhere Effizienz: Kapazitätsgewinn durch Prozessautomatisierung

    Der manuelle Umgang mit Krankmeldungen band in Unternehmen bislang erhebliche Personalressourcen: Physisch eingereichte Krankmeldungen mussten einzeln erfasst, kopiert und abgelegt werden. Hinzu kam die Mehrfacherfassung der Daten, die in verschiedene Systeme einzupflegen waren – etwa in die Personalakte, das Zeiterfassungssystem und für die Entgeltabrechnung. Bei verspäteter oder fehlender Einreichung einer AU war eine aufwändige Nachverfolgung erforderlich, die den Status aktiv überprüfen und Mitarbeitende erinnern mussten. Moderne eAU-Lösungen automatisieren diese Prozesse und erlauben eine direkte Integration in die im Einsatz befindlichen Personalmanagement-Systeme. Das minimiert Übertragungsfehler, beschleunigt die Bearbeitung deutlich und spart so wertvolle Arbeitszeit. Die freigesetzten Ressourcen können endlich für wichtigere Aufgaben im Personalmanagement, etwa strategische Personalentwicklung oder das betriebliche Gesundheitsmanagement, genutzt werden. 

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    Stärkere Sicherheit: Verschlüsselte Daten statt Papierdokumente

    Physische Dokumente bergen stets das Risiko von Verlust oder unbefugtem Zugriff. Die eAU gewährleistet durch moderne Verschlüsselungstechnologien und standardisierte Übertragungswege einen deutlich höheren Sicherheitsgrad. Sensible Gesundheitsdaten werden zuverlässig geschützt und sind nur für berechtigte Personen zugänglich. Die Übermittlung erfolgt über sichere Telematikinfrastrukturen, die den höchsten Datenschutzanforderungen entsprechen. Durch die Integration in bestehende IT-Sicherheitssysteme und regelmäßige Sicherheitsupdates wird ein Höchstmaß an Datenschutz gewährleistet. Jeder Zugriff wird protokolliert und ist nachvollziehbar. Das schafft zusätzliche Transparenz.

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    Verbesserte Kommunikation: Sofortiger Informationsaustausch für alle

    Die verzögerte Übermittlung von Krankmeldungen führte oft zu Planungsunsicherheiten und administrativem Mehraufwand in Unternehmen. Die eAU macht einen zeitnahen Informationsaustausch zwischen medizinischem Personal, Krankenkassen und Arbeitgebenden möglich. Das verbessert nicht nur die Personalplanung, sondern erleichtert auch die Kommunikation mit den erkrankten Mitarbeitenden. Die automatische Benachrichtigungsfunktion informiert alle relevanten Stellen unmittelbar. Durch die verbesserte Dokumentation der Krankengeschichte ist zudem eine optimierte Wiedereingliederung nach längeren Krankheitsphasen gewährleistet.

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    Gesteigerte Nachhaltigkeit: Ressourcenschonung durch Digitalisierung

    Die traditionelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform verursachte einen enormen Verbrauch an Ressourcen, da jährlich Millionen „gelber Zettel“ in Deutschland ausgestellt, kopiert und archiviert werden. Die eAU eliminiert diesen Papierverbrauch vollständig und trägt damit aktiv zum Umweltschutz bei. Gleichzeitig reduziert sie den Bedarf an physischem Archivierungsplatz in Unternehmen und Arztpraxen erheblich. Neben der Papiereinsparung entfallen auch Druckkosten, Versandmaterial und Transportwege. Das reduziert nicht nur den CO₂-Fußabdruck, sondern spart auch Kosten für Unternehmen und unser Gesundheitssystem.

    Häufig gestellte Fragen

    Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde zum 1. Januar 2023 als verpflichtendes digitales Verfahren für Arbeitgebende in der Bundesrepublik Deutschland implementiert. Dabei werden alle relevanten Informationen wie Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Erst- oder Folgebescheinigung sowie die Kennzeichnung als Arbeits- oder Wegeunfall digital erfasst und verschlüsselt übertragen. Den Arbeitnehmenden wird lediglich ein Exemplar für die persönliche Dokumentation ausgehändigt. Diese Prozessoptimierung führt zu einer signifikanten Vereinfachung, da der physische Transport von Dokumenten entfällt und die manuelle Datenerfassung obsolet wird. Diese digitale Transformation zielt auf eine substantielle Reduktion des bürokratischen Aufwands für alle Beteiligten ab.

    Die eAU kann von allen gesetzlich versicherten Arbeitnehmern genutzt werden, deren Krankenkasse das Verfahren unterstützt und die der elektronischen Übermittlung ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugestimmt haben. Das System ist für alle Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Krankenhäuser verpflichtend, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln. Ausgenommen sind Privatpraxen, die ausschließlich privatversicherte Patienten behandeln, sowie Rehabilitationseinrichtungen und Physiotherapeuten. Bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland gelten besondere Regelungen, da hier die elektronische Übermittlung noch nicht möglich ist.

    Die eAU ermöglicht eine schnellere und einfachere Abwicklung im Vergleich zur herkömmlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier. Der Verwaltungsaufwand wird erheblich reduziert, da keine manuellen Eingaben mehr erforderlich sind. Der Datenschutz wird durch die verschlüsselte Übertragung erhöht. Zudem hat die digitale Verarbeitung eine bessere statistische Auswertung der Krankheitsdaten zur Folge, was für das betriebliche Gesundheitsmanagement überaus wertvoll ist. Die automatische Integration in bestehende Personalmanagement-Systeme vereinfacht die Dokumentation und Archivierung. Auch die Planung von Vertretungen und die Berechnung von Entgeltfortzahlungen werden effizienter.

    Als Unternehmen, das Angestellte beschäftigt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die eAU anzunehmen. Sie hat den gleichen rechtlichen Stellenwert wie die herkömmliche Krankmeldung. Der Abruf der eAU ist für alle Arbeitgebende in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen Arbeitgebende die technischen Voraussetzungen schaffen und sich bei den Krankenkassen registrieren. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Bei technischen Problemen oder Systemausfällen sind Übergangsregelungen vorgesehen, die eine reibungslose Fortsetzung des Betriebs gewährleisten.

    Die Krankenkasse übermittelt die eAU elektronisch an den Arbeitgebenden, nachdem der behandelnde Arzt die Daten digital an die Krankenkasse gesendet hat. Der Arbeitgebende kann die Daten über verschiedene Wege abrufen: entweder über sein Entgeltabrechnungsprogramm, ein spezielles eAU-Programm oder das Arbeitgebendenportal der Krankenkasse eines Beschäftigten. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt und entspricht den höchsten Datenschutzstandards. Bei der Übermittlung werden nur die arbeitsrechtlich relevanten Informationen weitergegeben, nicht aber Diagnosen oder andere medizinische Details.

    Der Arbeitgebende kann sich bei seiner Krankenkasse für die Annahme der eAU registrieren lassen. Dies geschieht entweder über das Arbeitgebendenportal der Krankenkasse oder durch direkten Kontakt mit der zuständigen Kontaktperson. Für die Registrierung werden die Betriebsnummer und weitere Identifikationsmerkmale benötigt. Die Krankenkassen bieten dabei umfassende Unterstützung und stellen detaillierte Anleitungen zur Verfügung. Auch technische Beratung zur Integration in bestehende Systeme wird angeboten. Größere Unternehmen können auch systemseitige Schnittstellen einrichten lassen.

    Seit dem 1. Januar 2021 sind alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verpflichtet, das elektronische Verfahren zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) anzubieten. Dies betrifft sowohl die großen bundesweiten Kassen als auch regionale Krankenkassen. Die technische Umsetzung erfolgt über die Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens. Jede Krankenkasse muss dabei die vorgegebenen technischen Standards einhalten und eine sichere Übermittlung der Daten gewährleisten. Die Kassen bieten ihren Versicherten und deren Arbeitgebenden entsprechende Informationen und Support bei der Umsetzung.

    Nein, es betrifft nicht alle Arbeitnehmenden. Befreit sind alle privat versicherten Beschäftigten, freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) Versicherten sowie geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten. Auch bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland, Behandlungen durch Privatärzte oder in bestimmten Reha-Einrichtungen gilt weiterhin das alte Papierverfahren. Für diese Ausnahmen müssen Arbeitgebenden parallel zum elektronischen System auch die bisherigen Prozesse aufrechterhalten. Besondere Regelungen gelten auch für Beamte und Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.

    Die Kosten für die eAU werden von der Krankenkasse getragen, was die technische Infrastruktur und den Betrieb des Systems betrifft. Arbeitgebende müssen jedoch die Kosten für die Anpassung ihrer eigenen Systeme und die Integration der eAU in ihre Personalmanagementsoftware selbst tragen. Dies kann je nach Unternehmensgröße und vorhandener IT-Infrastruktur variieren. Kleinere Unternehmen können kostengünstige Lösungen über das Arbeitgebendenportal ihrer Krankenkasse nutzen, während größere Unternehmen oft in eigene Software-Lösungen investieren.

    Die eAU wird verschlüsselt übermittelt und erfüllt damit höchste Anforderungen an den Datenschutz. Die Übertragung erfolgt über die gesicherte Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens, die speziell für den Austausch sensibler medizinischer Daten entwickelt wurde. Zugriffe werden protokolliert und sind nachvollziehbar. Die verwendeten Verschlüsselungstechnologien entsprechen den aktuellen Sicherheitsstandards und werden regelmäßig aktualisiert. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung und strenge Zugriffskontrollen gewährleisten den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten.

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    Terminvereinbarung

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