Seit dem 01.01.2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Doch zum 01. Januar 2025 treten weitere gesetzliche Änderungen in Kraft, die Sie unbedingt kennen und in Ihrer täglichen HR-Arbeit berücksichtigen sollten.
Betrachten Sie die eAU nicht nur als gesetzliche Vorgabe, sondern als Chance, Ihre HR-Prozesse zu optimieren und effizienter zu gestalten. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und zeigen Ihnen, wie Sie den Umstieg erfolgreich meistern.
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