Gesetzliche Änderungen zum eAU-Verfahren ab 1.1.2025

    Mit der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hatte Anfang 2023 der „gelbe Schein“ und die damit einhergehende Zettelwirtschaft endlich ein Ende. Das neue System konnte sich in den Unternehmen bestens etablieren, nicht zuletzt dank unserer funktionalen Software, die die Prozesse Entgeltersatzleistung, kurz EEL, und eAU zusammenführt – im Sinne einer effizienten, zeitsparenden und vereinfachten Administration. Zum ersten Januar 2025 stehen nun Änderungen und Erweiterungen im Prozess an – die wir mit Software-Updates und Schulungen vollständig abbilden.

     

    Wer mit Zeitwirtschafts-Systemen von tisoware arbeitet, ist selbst in Zeiten von hohem Krankenstand stets auf der sicheren Seite. Der gesamte eAU-Prozess läuft weitgehend vollautomatisch und ohne manuelle Eingaben. Das gilt natürlich auch 2025 – obwohl es zum ersten Januar einige gesetzliche Ergänzungen und Neuregelungen zu beachten gibt:

    • Vorsorge- und Reha-Aufenthalte werden nun auch in den Prozess mit eingebunden.
    • Fachliche Prüfungen der Daten zwischen Arzt und Krankenkasse werden ebenfalls integriert.
    • Erweiterte Kennzeichnung der Rückmeldungen: Es wird unterschieden, ob es sich um eine Arbeitsunfähigkeit oder um einen teilstationären Krankenhausaufenthalt handelt.
    • Neue Zwischenmeldungen zur Arbeitsunfähigkeit, wenn noch Prüfungen seitens der Krankenkasse durchgeführt werden oder aufgrund eines Krankenkassenwechsels die Anfrage durch die vorherige Kasse noch beantwortet werden muss. Die Anfrage wird automatisch weitergeleitet.
    • Das tatsächliche Entlassungsdatum bei stationären Krankenhausaufenthalten wird automatisch übermittelt.
    All die neuen Anforderungen und Funktionen haben wir bereits in unserer Software abgebildet, so dass sie mit dem nächsten Update unseren Kunden und Kundinnen zur Verfügung stehen.